Bildrechte für Website und Social Media: 10 Fragen und 10 Antworten

Bildrechte für deine Webseite

Jeder braucht Fotos. Ganz gleich ob ihr Unternehmer seid, selbstständig, eine Website für ein soziales Projekt habt oder Social-Media-Seiten betreut.

Zum Glück, ist die Auswahl an Bildern im Internet ja praktisch unendlich. Eine nie versiegende Bildquelle! Eigentlich. So einfach ist es dann doch nicht. Denn wie ihr wisst darf man auf seiner Website oder Social Media nicht ohne Weiteres jedes Foto nutzen.

Aber wie genau ist das eigentlich mit den Urheberrechten? Und welche Bilder darf ich auf meiner Website einbinden, auf Instagram und anderen Plattformen verwenden? Hier sind 10 Fragen zu Bildrechten – und Antworten!


In diesem Artikel beantworten wir folgende Fragen:

Bitte beachtet, dass dieser Artikel keine Rechtsberatung darstellt. Alle Informationen sind sorgfältig, jedoch ohne Gewähr zusammengestellt.

In diesem Artikel beantworten wir folgende Fragen:

1. Was sind Urheberrechte?

Der Urheber ist der “Schöpfer” eines Werkes, zum Beispiel eines Fotos. Daher kann der Urheber darüber bestimmen ob, wann, wie und unter welchen Bedingungen sein Werk veröffentlicht werden darf.

Dieses Urheberrecht liegt grundsätzlich bei der Person, die das Bild erstellt hat. Allerdings können die Nutzungsrechte auch den “Besitzer” wechseln. So kann zum Beispiel auch eine Stockfoto-Plattform darüber bestimmen, wie ein Bild genutzt wird, wenn die Rechte dazu von einem Fotografen erworben wurden.

2. Nutzungsrechte: Wer darf ein Bild wie nutzen?

Zunächst einmal bestimmt der Urheber, was mit seinem Bild passieren darf. Er hat also grundsätzlich auch die Möglichkeit, anderen bestimmte Nutzungsrechte einzuräumen. Er könnte zum Beispiel sagen: “Mein Foto darf von jedem frei für alle Zwecke verwendet werden”.

Der Urheber kann jedoch auch durch verschiedene Bedingungen regeln, in welchem Rahmen die Bilder genutzt werden dürfen. So kann es eine zeitliche Beschränkung geben (“für ein Jahr”) oder inhaltliche Vorgaben – zum Beispiel “nicht für kommerzielle Zwecke”.

Kurz gesagt bestimmt der Urheber durch die Nutzungsrechte also, wie und von wem sein Bild verwendet werden darf (abgesehen von bestimmten Ausnahmen). Für viele Werke läuft das Schutzrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers übrigens ab.

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3. Darf ich Bilder von Google verwenden?

Google zeigt euch in der Suche Bilder von Millionen Websites sowie aus sozialen Netzwerken an. Dabei ist Google jedoch nur ein „Übermittler“, jedoch nicht die eigentliche Bildquelle. Ob und wie ihr ein Bild aus der Google-Suche verwenden dürft, ist daher von den Bestimmungen der Quelle und jedes einzelnen Fotos abhängig.

Dass Google euch ein Bild anzeigt, gibt also noch keinen Hinweis darauf, ob ihr es auch auf eurer Website oder zum Beispiel auf eurem Facebook-Profil zeigen dürft.

4. Sind alle Stockfotos kostenlos – und wie ist das mit den Lizenzen?

Bei seriösen Anbietern von Stockfotos sind die Nutzungsbedingungen eindeutig angegeben. Bei Unsplash findet ihr beispielsweise eine verständliche Erklärung, inwiefern die Fotos auf der Plattform tatsächlich kostenlos sind – und warum die Fotografen sich trotzdem über eine Nennung freuen.

In jedem Fall lohnt sich ein klarer Blick auf die Lizenzen des einzelnen Fotos. Häufig sind Bilder unter einer der bekannten “Creative Commons Lizenzen” zum Beispiel gratis zu verwenden, allerdings ist eine Quellenangabe in vielen Fällen verpflichtend.

Wenn ihr sichergehen wollt:

  1. Überprüft auf Stockfoto-Plattformen die allgemeinen Angaben zu Lizenzen oder die FAQ.
  2. Lest in den Angaben zu jedem Bild zusätzlich nach, welche Bestimmungen im Einzelfall gelten.

Tipp: Wikipedia wird als Bildquelle häufig unterschätzt, ist aber eine wahre Fundgrube. Das Gros der Bilder darf frei bzw. unter Einhaltung der angegebenen Bedingungen (Creative Commons etc.) verwendet werden.

Anders als häufig angenommen, ist Creative Commons keine herkömmliche Lizenz, sondern eine gemeinnützige Organisation, die verschiedene Lizenzen entwickelt hat. Mit den “CC-Lizenzen” können Urheber ihre Werke in verschiedenen Stufen für die Nutzung aller freigeben.

5. Darf ich fremde Bilder von Facebook oder Instagram benutzen?

Wenn ihr Punkt 1 in diesem Artikel gelesen habt, ahnt ihr es schon – das Urheberrecht gilt natürlich auch für Fotos in sozialen Netzwerken.

Falls ihr auf ein Foto stoßt, dass ihr beeindruckend findet oder das einfach perfekt auf eure Website passen würde, könnt ihr aber selbstverständlich nach Erlaubnis fragen, es zu nutzen: Schreibt dem Urheber – also wahrscheinlich dem Profilinhaber – und schildert, wofür ihr das Foto nutzen möchtet. Nicht selten freut sich die Person sogar über eure kostenlose Werbung!

6. Wo finde ich kostenlose Bilder für meine Website?

Im Internet findet ihr eine Menge kleiner und großer Anbieter von kostenlosen Stockfotos. Ihr werdet in den Datenbanken sicherlich auch für euer Thema fündig!

Besonders empfehlenswerte Anbieter stellen wir euch hier bei uns im Magazin vor. Schaut euch die Seiten bei Bedarf an – und setzt einfach ein Lesezeichen, wenn euch ein Anbieter besonders gefällt!

Inzwischen gibt es übrigens so viele Stockfotos für jede erdenkliche Situation, dass sich die Suche nach besonders absurden Bilder bereits zu einem eigenen Sport entwickelt hat. Mit lustigen Ergebnissen, wie zum Beispiel dieser Twitter Account zeigt.

Schon gewusst? Bei Jimdo Dolphin habt ihr eine riesige Foto-Bibliothek bereits inklusive, direkt auf eurer Website!


7. Darf ich Stockfotos nach meinen Wünschen bearbeiten?

Das Foto zurechtschneiden, die Farben anpassen oder mehrere Bilder kombinieren – darf man das? Häufig sind bestimmte Anpassungen kein Problem. Darum lieben es viele Profi-Designer auch, durch Stockfoto-Bibliotheken zu stöbern, um sich inspirieren zu lassen und Ideen zu entwickeln.

Prüft einfach kurz in den Nutzungsbedingungen des Anbieters, was erlaubt ist. Und falls ihr nach einem geeigneten Programm zur Bildbearbeitung sucht, findet ihr hier die besten (kostenlosen) Tools!

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8. Was hat die DSGVO rechtlich in Bezug auf Fotos verändert?

Nachdem die DSGVO im Mai 2018 in Kraft getreten ist, gab es bei vielen Website-Besitzern und Fotografen Verunsicherung: Betrifft die neue Datenschutzregelung nun auch Fotos von Personen? Darf man keine Fotos mit (fremden) Personen mehr veröffentlichen?

Allgemein kann man darauf antworten: Durch die DSGVO ändert sich in Bezug auf das “Recht am Bild” wenig, wie Rechtsexperten sagen. Wann welche Personen auf Fotos gezeigt werden dürfen, ist juristisch natürlich genau definiert. Das war vorher jedoch auch bereits so.

Hinweis: Falls ihr bestimmte Fragen zum Thema Bildrechte und Datenschutz habt, empfehlen wir euch, einen Rechtsexperten zu kontaktieren, da Jimdo keine Rechtsberatung anbieten kann.

9. Wie schütze ich selbstgemachte Fotos vor Vervielfältigung?

Viele Fotografen, aber auch andere Website-Besitzer aus ganz unterschiedlichen Branchen zeigen auf ihrer Seite hochwertige Fotos, die sie vor einer Vervielfältigung schützen wollen. Mit modernen Programmen ist das zum Glück ziemlich unkompliziert.

Tools wie irfanView zum Beispiel gibt es kostenlos und ermöglichen es, auf Fotos ein Wasserzeichen hinzuzufügen. Ebenso könnt ihr mit einigen Programmen auch ein transparentes Gif über eure Bilder legen oder eine sogenannte “Rechtsklicksperre” aktivieren, sodass ein direkter Download verhindert wird.

10. Darf ich meine eigenen Fotos IMMER verwenden?

Nicht immer. Wobei diese Einschränkung nur in Ausnahmefällen und vor allem bei Fotos von Personen greift:

Falls ihr zum Beispiel auf der Straße ein Foto einer Person macht, die auf dem Bild klar zu identifizieren ist und ihr nicht nach Einverständnis gefragt habt, dürft ihr das Foto nicht veröffentlichen (§ 22 des KunstUrhG).

Für Fotos von öffentlichen Veranstaltungen gilt diese Einschränkung jedoch nicht. Ebenso ist eine Veröffentlichung erlaubt, wenn Personen nur “Beiwerk” einer Szene sind. Hier gibt es weitere Infos.


Wir hoffen, ihr konntet einige nützliche Tipps für eure nächste Bildrecherche mitnehmen!

…kleiner Funfact zum Schluss: Die kommerzielle Nutzung von Bildern des Eiffelturms bei Nacht ist verboten. Die Nutzungsrechte des beleuchteten Wahrzeichens liegen nämlich bei der “Société d’Exploitation de la tour Eiffel”. Wie oft gegen dieses Recht wohl verstoßen wird?

Viele Grüße,

Markus

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Markus Bruhn
Markus ist Redakteur und kümmert sich um den Bereich Text und Social Media bei Jimdo. Zuvor war er für verschiedene Medien und Unternehmen in den Bereichen E-Commerce, Mobilität und Sport tätig. Ansonsten beschäftigt er sich vor allem mit Fußball, Musik und guten Büchern.