Egal ob leidenschaftliches Hobby, soziales Engagement oder geniale Geschäftsidee – jeder, der eine Website erstellt, wird sich irgendwann mal mit dem Thema Urheberrecht auseinandersetzen müssen. Denn Bilder, Texte, Videos oder Musik sind in der Regel urheberrechtlich geschützt – aber ohne sie wäre eine Homepage ziemlich langweilig.
Doch was ist das überhaupt, dieses Urheberrecht? Für wen gilt es? Und was gibt es in Bezug auf urheberrechtlich geschützte Inhalte zu beachten? In diesem Artikel beantworten wir all diese Fragen und bieten euch mit der Urheberrecht-Checkliste einen schnellen Überblick zu den wichtigsten Punkten.
Lasst uns also mit den Basics anfangen: der Definition von Urheberrecht.
Was versteht man eigentlich unter Urheberrecht?
Im juristischen Sinne regelt das Urheberrecht, ob und wie fremde Inhalte genutzt werden dürfen. Unter das Urheberrecht fallen unter anderem folgende Erzeugnisse:
- Bildmaterial wie aufwendige Fotografien
- Videos wie Filme oder Kurzfilme
- Fremde Texte und Programmiercode
- Musik wie Lieder und Kompositionen
Wenn ihr also nicht selbst erstellte Bilder, Texte, Videos oder Musik auf eure Website hochladen wollt, solltet ihr euch vorher darüber informieren, ob diese Werke durch das Urheberrecht geschützt sind. Im schlimmsten Falle kann die Urheberrechtsverletzung eine Abmahnung nach sich ziehen. Wie ihr euch gegen eine Abmahnung schützt, erfahrt ihr in diesem Artikel.
Bitte beachtet, dass dieser Artikel keine Rechtsberatung darstellt. Solltet ihr Fragen oder Unsicherheiten zu rechtlichen Themen haben, empfehlen wir, einen Rechtsexperten zu kontaktieren.
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Der Urheber und seine Rechte
Durch das Urheberrecht werden die Interessen des Urhebers geschützt. Zu den zwei wichtigsten Interessen des Urhebers zählen die finanzielle Vergütung und die Kontrolle über die Weiterverbreitung seines Werks. Die geltende gesetzliche Regelung sorgt somit für den Schutz der geistigen Schöpfung. Ein Urheber kann beispielsweise verfügen, dass seine Bilder oder Videos nur für ein Jahr oder nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden dürfen.
Was bedeutet das also konkret? Stellen wir uns einfach mal vor, ihr bräuchtet professionelle Fotos, die eurer Website mehr Leben verleihen und habt keine selbstgemachten zur Hand. Woher nehmen und nicht stehlen? Hier bieten sich seriöse Anbieter von Stockfotos wie Unsplash oder Shutterstock an, die garantieren, dass die Bildrechte eindeutig geklärt sind. Werft also einen Blick auf die Lizenzen der einzelnen Bilder. Gratis-Fotos verwenden häufig sogenannte “Creative Commons Lizenzen”.
Lizenzfreie Bilder, Videos und Musik
Wenn ihr auf der Suche nach lizenzfreiem Bild-, Ton-, Text- oder Videoinhalten für eure Website seid, dann führt euch eure Suche schnell zu Datenbanken mit lizenzfreiem Material. Doch was genau ist mit lizenzfrei in diesem Zusammenhang gemeint? Wenn beispielsweise Bilder lizenzfrei angeboten werden, bedeutet das nicht automatisch, dass diese auch kostenlos sind.
In vielen Fällen heißt lizenzfrei, dass der Erwerb einer einmaligen Standardlizenz erforderlich ist und danach keine weiteren regelmäßigen Gebühren mehr anfallen. Schaut also vor der Verwendung in den Nutzungsbedingungen nach, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine Urheberrechtsverletzung zu vermeiden
Was droht bei einer Urheberrechtsverletzung?
Wird ein Werk ohne Zustimmung des Urhebers verwendet, handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung. Anwaltskanzleien können dann im Namen von Rechteinhabern Abmahnungen und Unterlassungserklärungen versenden, um Schadensersatz oder die Beseitigung der Inhalte zu fordern. Bei einer Urheberrechtsverletzung können unter anderem folgende Kosten anfallen:
- Schadensersatz
- Abmahnungsgebühren
- Anwaltskosten
- Gutachtergebühren
- Prozesskosten
Falls ihr eine solche Abmahnung erhaltet, solltet ihr diese also besser nicht ignorieren. Schließlich könnte der Abmahner auch unrecht haben oder die Forderung zu hoch sein. Eine Urheberrechtsverletzung kann zivilrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, sollte also nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Am besten informiert ihr euch schon vor der Verwendung fremder Inhalte über die Nutzungsbedingungen und Einschränkungen.
Unterschiede zwischen privaten und gewerblichen Websites
Ihr fragt euch vielleicht, ob das Urheberrecht zwischen privaten und gewerblichen Websites unterscheidet. Generell gilt: sobald Inhalte im Internet veröffentlicht werden, findet eine Vervielfältigung statt und sie sind nicht mehr privat. Wenn ihr also Inhalte aus fremden Quellen in eure Hobby-Homepage einbindet ohne das Urheberrecht zu beachten, kann dies rechtliche Konsequenzen haben, denn nur der Urheber oder Inhaber der Nutzungsrechte darf urheberrechtliche geschützte Werke verwenden.
Für Privatpersonen ist bei erstmaliger Abmahnung die Abmahngebühr auf 150 € und der Streitwert für eine Urheberrechtsverletzung auf 1.000 € beschränkt. Für gewerblich handelnde Personen unterscheiden sich die die Strafen und Gebühren teilweise erheblich.
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Häufig gestellte Fragen zum Urheberrecht
Bei der Verwendung von Bildern, Musik und Filmen aus fremden Quellen ist Vorsicht geboten. Nicht immer ist auf den ersten Blick zu erkennen, ob es sich um urheberrechtlich geschützte Werke handelt. Wenn ihr also mit der Idee spielt eine eigene Website oder einen Onlineshop zu erstellen, dann informiert euch vorab über die Lizenzbedingungen für Fotos, Videos oder Songs, die ihr nicht selbst erstellt habt. Hier findet ihr Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Urheberrecht:
Unter dem Urheberrecht versteht man eine Sammlung gesetzlicher Regelungen zum Schutz des geistigen Eigentums. Es stellt unter anderem sicher, dass der Schöpfer eines Werkes angemessen vergütet wird.
Das Urheberrecht schützt ein durch geistige Schöpfung entstandenes Werk. Wenn ein Werk diese Voraussetzung erfüllt, ist es automatisch urheberrechtlich geschützt. Bei einer geistigen Schöpfung kann es sich zum Beispiel um Bilder, Videos, Texte oder Musikstücke handeln.
Das Urheberrecht schützt den Urheber eines Werkes. Bei Urhebern kann es sich zum Beispiel um Fotografen, Komponisten, Regisseure oder Journalisten handeln. Der urheberrechtliche Schutz erlischt 70 Jahre nach dem Ableben des Urhebers.
Urheberrechtsfreie oder auch lizenzfreie Inhalte können in der Regel frei genutzt werden. Es gibt in manchen Fällen allerdings Bestimmungen hinsichtlich der kommerziellen Nutzung, der Bearbeitung oder die Verpflichtung zur Nennung des Urhebers.
Die Anfertigung einer Kopie eines urheberrechtlich geschützten Werks ausschließlich für den privaten Gebrauch ist zulässig. Gleiches gilt, wenn Kopien für Kirchen-, Schul- oder Unterrichtsgebrauch sowie zugunsten behinderter Menschen erstellt werden.
In Deutschland gilt das Schöpferprinzip, was besagt, dass jeder Mensch, der durch eigene geistige Leistung ein Werk erschafft, Urheber sein kann. Zu den typischen Urhebern zählen unter anderem Autoren, Komponisten, Fotografen, Filmemacher, Programmierer oder Maler.
70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Das Werk muss eine kreative persönliche Leistung darstellen, um als urheberrechtlich geschützt zu gelten.
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